· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Fremdvergabe von Unfallschadenreparaturen: Das sind die rechtlichen Folgen
| Was Branchenkenner schon lange vermuten, ist nun wissenschaftlich nachgewiesen: Nahezu jede Markenwerkstatt bietet Unfallschadeninstandsetzung an. Doch nur etwa 27 Prozent erledigen sie umfassend im eigenen Betrieb. Etwa ein Drittel vergibt Karosserie- und Lackarbeiten komplett an Subunternehmer. Die übrigen 35 Prozent erledigen Teile selbst und vergeben das Übrige nach außen. Daraus ergeben sich Rechtsfragen, insbesondere rund um den Verweis der Geschädigten an „gleichwertige Reparaturmöglichkeiten“ bei der fiktiven und vielleicht gar der konkreten Abrechnung. |
Massenhafte Fremdvergabe
Die eingangs erwähnten Zahlen hat das Institut für Automobilwirtschaft an der Hochschule Geislingen mit dem TÜV NORD ermittelt. Sie decken sich mit den Stellungnahmen des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF). Dieser reklamiert schon seit langem für sich, dass der Anteil seiner Betriebe bei der Unfallinstandsetzung bei etwa 60 Prozent des Marktes liege. Dabei addiert er die direkten Aufträge an die reinen Karosserie- und Lackbetriebe mit den Subunternehmer- und Teilleistungen. Dass Lackierarbeiten überwiegend bei den Spezialisten erledigt werden und Teil dieser 60-Prozent-Einschätzung sind, liegt auf der Hand.
Wichtig | Selbst wenn man der alten Regel folgt, dass keiner Statistik zu trauen sei, auf die man selbst keinen Einfluss hatte: Es ist unübersehbar, dass es die massenhafte Fremdvergabe gibt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig