· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Gewichte zum Auswuchten von Reifen sind erstattungsfähig
| Wird an einem Rad unfallbedingt gearbeitet, und muss das Rad dann neu ausgewuchtet werden, gehören auch die Wuchtgewichte zum vom Versicherer zu erstattenden Schaden. Man mag es kaum glauben, aber hier ging es nicht etwa um eine fiktive Abrechnung, sondern um eine konkret durchgeführte Reparatur, über die das AG Günzburg im Sinne des Geschädigten entschieden hat ( Urteil vom 6.9.2011, Az: 1 C 164/11 ; Abruf-Nr. 113208 ; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 2 | ID 29439610