27.03.2020 · Nachricht · Schadenabwicklung
Kein Neu-für-alt-Abzug für Motorradhelm
| Wegen der überragenden Anforderungen an die Sicherheit ist bei einem unfallbeschädigten Motorradhelm der Neupreis zu entschädigten. Bei der sonstigen Motorradschutzkleidung ist allerdings nur der Zeitwert anzusetzen, entschied das AG Waiblingen. |
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