Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 27.03.2020 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Kein Neu-für-alt-Abzug für Motorradhelm

    | Wegen der überragenden Anforderungen an die Sicherheit ist bei einem unfallbeschädigten Motorradhelm der Neupreis zu entschädigten. Bei der sonstigen Motorradschutzkleidung ist allerdings nur der Zeitwert anzusetzen, entschied das AG Waiblingen. |