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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Keine Zahlungen des Versicherers an die Werkstatt bei Privatinsolvenz des Kunden?

    | Ein Leser fragt: Unser Kunde ist in der Privatinsolvenz. Er hatte mit seinem vollkaskoversicherten Fahrzeug einen Unfall. Die Versicherung hat ihre Zahlungsbereitschaft zunächst telefonisch bestätigt. Wir haben repariert und die Rechnung nebst RKÜ an die Kasko geschickt. Die teilte nun aber mit, sie habe von der Privatinsolvenz erfahren. Weil der Kunde über uns Zahlung „an sich auf das Konto der Werkstatt“ verlangt habe, habe er gegen eine Obliegenheit verstoßen. Deshalb sei sie leistungsfrei und müsse nicht bezahlen. Stimmt das? |

     

    UNSERE ANTWORT | Bei der Privatinsolvenz wird dem Betroffenen üblicherweise die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen entzogen. Er darf darüber - eine Forderung gegen eine Kaskoversicherung gehört dazu - nicht mehr selbst entscheiden. Schuldbefreiende Leistungen eines Dritten können an den Betroffenen nicht mehr erbracht werden. Man muss wohl davon ausgehen, dass der Insolvenzverwalter den Betroffenen, also Ihren Kunden, darüber ausdrücklich belehrt hat.

     

    Zwar hat ihr Kunde nicht Zahlung an sich selbst, sondern an Sie als seine Werkstatt verlangt. Rechtlich ist das aber eine Zahlung der Versicherung an den Kunden, die wunschgemäß auf Ihr Konto geleitet wird. Nicht Sie haben den Anspruch gegen die Versicherung, sondern der Versicherungsnehmer.