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  • 17.05.2018 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Kosten für Verkehrssicherheitsprüfung erstattungsfähig

    | Wenn der Laie nach einem unverschuldeten Unfallschaden unsicher ist, ob das verunfallte Fahrzeug noch verkehrssicher ist, darf er den Fachmann in der Werkstatt beauftragen, das Fahrzeug daraufhin zu untersuchen. Den dafür von der Werkstatt in Rechnung gestellten Betrag muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer erstatten. Im Urteilsfall vor dem AG Hagen waren es 41,65 Euro (AG Hagen, Urteil vom 02.05.2018, Az. 16 C 176/17, Abruf-Nr. 201150 , eingesandt von Rechtsanwalt Michael Dübbers, Hattingen). |