· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Kürzungen mit Prüfdienstleister besprechen?
| Rund um die Unfallinstandsetzung gibt es wohl keinen Vorgang mehr, bei dem der Versicherer die Reparaturrechnung nicht von Prüfdienstleistern durch den Wolf drehen lässt. Das ist ein alter Hut. Nun berichten uns Leser, dass jedenfalls einer dieser Dienstleister der Werkstatt den „Prüfbericht“ übersendet mit der Aufforderung, innerhalb von 72 Stunden Kontakt aufzunehmen, damit die Kürzung „besprochen“ werden könne. Ein Leser aus der Werkstattwelt fragt, ob er darauf reagieren müsse. |
Antwort: Der Zweck dieser Aufforderung ist offensichtlich. Der Dienstleister soll eine Regelung herbeiführen, die weiteren Ansprüchen entgegengehalten werden kann. So wird dann vorgetragen werden, man habe sich mit der Werkstatt abschließend geeinigt, wofür der Mitarbeiter der Kürzungsfirma zur Verfügung stehe.
Haftpflicht: Entscheidend ist, ob Sie im Zweifel kneifen oder kämpfen
Wenn Sie die konfliktbehaftete Durchsetzung des Anspruchs scheuen und im Zweifel ohnehin ausbuchen, kann es durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein, sich zu einigen. Im Einigungsinteresse wird dann ggf. noch was draufgelegt. Aber vermutlich wird dann auch registriert, dass viel kürzen und ein bisschen nachlegen bei Ihnen erfolgversprechend ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig