· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Nachweis der Reparatur von Vorschäden: Eine Berliner Entscheidung verschärft das Problem
| In den juristischen Fachzeitschriften häufen sich zurzeit die Entscheidungen zur Problematik „Vor- und Altschäden“. Auch „Unfallregulierung effektiv“ hat schon mehrfach darüber berichtet und dabei die Befürchtung geäußert, dass der Geschädigte künftig besser vorsorgen müsse. Ein aktuell bekannt gewordener Beschluss des KG Berlin deutet darauf hin, dass diese Befürchtung durchaus berechtigt ist. |
Geschädigter muss Reparatur von Vorschäden nachweisen
Das Problem ist bekannt: Der aktuell Geschädigte muss den Nachweis erbringen, dass ein Vorschaden beseitigt wurde, wenn der neue Schaden räumlich im Bereich des alten liegt. Denn sonst könnte er ja dem neuen Schädiger einen Altschaden „unterjubeln“.
Beachten Sie | Mit Vorschäden sind in diesem Beitrag reparierte, mit Altschäden sind unreparierte Schäden gemeint, die nicht aus dem aktuellen, sondern einem vorhergehenden Schadenereignis stammen.
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