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  • · Schadenabwicklung

    Nur mit Zahlungsanweisung und ohne Abtretung: Ohne Anwalt ist das „ohne Hemd und ohne Hose“

    Bild: © industrieblick - stock.adobe.com

    | Zwei Berufsverbände empfehlen ihren Mitgliedern, sich vom Kunden nicht mehr den Schadenersatzanspruch auf Erstattung der Reparaturkosten bzw. der Gutachterkosten abtreten zu lassen. Stattdessen sollten sie nur mit einer Zahlungsanweisung arbeiten. Der Hintergrund: Bei offen abgetretener Schadenersatzforderung wird nach der Rechtsprechung des BGH der subjektbezogene Schadenbegriff in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos bzw. des Sachverständigenrisikos nicht angewendet. Der auf den ersten Blick nachvollziehbare Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht. UE erläutert, warum. |

    Wann der Verzicht auf eine Abtretung ein gangbarer Weg ist

    UE hat von Anfang an die Auffassung vertreten: Der Verzicht auf eine Abtretung ist ein gangbarer Weg, wenn

    • ausnahmslos jeder Geschädigte den Schaden anwaltlich regulieren lässt und