· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Regulierungsfrist sechs Wochen mit oder ohne Neustart nach jeder neuen Information?
| Eine Regulierungsfrist von sechs Wochen erachten die meisten Gerichte im Regelfall als angemessen. Doch beginnt diese mit jeder neuen Information neu zu laufen? Das OLG Hamm sagt in einer aktuellen Entscheidung: Unter normalen Umständen nicht. |
Langsame Regulierungen sind lästig und aufwendig
Langsame Regulierungen von Schäden sind lästig. Neben der Liquiditätsfrage geht es dabei in den Werkstätten auch um den Aufwand, den offenen oder teiloffenen Vorgang im Auge zu behalten und ihn immer wieder in die Hand zu nehmen. Eine schnelle Regulierung macht weniger Arbeit.
Und so kommt es immer wieder zu Streitigkeiten vor Gericht, wie viel Zeit sich der Haftpflichtversicherer für die Regulierung lassen darf. Sechs Wochen, sagen die meisten Gerichte. Einige sehen vier Wochen als ausreichend an, und wenn es wegen Auslandsbeteiligung mehr Rechercheaufwand gibt, dürfen es auch acht Wochen sein.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig