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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Reparaturablaufplan als Fragebogen getarnt

    | Wenn es mal wieder länger gedauert hat, als vom Schadengutachter prognostiziert, fordert mancher Versicherer einen Reparaturablaufplan an. In der Rechtsprechung ist weitgehend unumstritten, dass die Werkstatt den Aufwand dafür bepreisen und an den Auftraggeber berechnen darf. Diese Kosten versuchen Versicherer zu vermeiden. In diesem Zusammenhang erreicht uns eine Leserfrage eines Schadengutachters. |

     

    Frage: Von einem Versicherer erhielt ein von uns betreutes Autohaus einen Fragebogen, ohne dessen ausgefüllte Rücksendung der Schaden nicht weiterbearbeitet werden könne. Die darin gestellten Fragen entsprechen inhaltlich nahezu vollständig dem, was auch ein Reparaturablaufplan beinhaltet. Kann die Werkstatt, wenn sie den Bogen ausfüllt, den Aufwand genauso berechnen, als erstelle sie freihändig einen Reparaturablaufplan? Muss der Versicherer die Kosten erstatten?

     

    Antwort: Zunächst wollen wir den Lesern den Fragebogen vorstellen, den der Versicherer im Anschreiben wie folgt anmoderiert: