· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Schadenminderungspflicht: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?
| Ein Geschädigter, der sein Fahrzeug in einem herstellerunabhängigen Karosserie- und Lackierbetrieb (hier: Eurogarant) reparieren lässt, verstößt mit dessen Auswahl nicht gegen die Schadenminderungspflicht, wenn es zu einem Ersatzteilrückstand kommt, entschied das LG Köln. |
Man reibt sich verwundert die Augen, benennen doch sonst die Versicherer immer wieder gerade solche Karosserie- und Lackbetriebe mit deren zumeist unter den Markenwerkstattpreisen liegenden Preisen, wenn sie den Geschädigten lenken können. Doch was stört mich mein Geschwätz von gestern, wenn es gerade andersherum passt, mag sich der Versicherer gedacht haben.
Ersatzteilrückstand und Beschaffungswege
Der Eurogarant-Betrieb bestellte die notwendigen Teile, die nur über den Markenhandel bezogen werden können, bei einer Mercedes-Werkstatt. Ein wesentliches Teil war lange Zeit nicht lieferbar. Daher wurde ein Mietwagen für insgesamt 112 Tage benötigt.
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