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  • 01.04.2014 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Teileaufschlag bei werkstatteigenem Fahrzeug ist zu erstatten

    | Dass bei der Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs der eintrittspflichtige Versicherer auch hinsichtlich der Teile den Marktpreis erstatten muss, bestätigt das AG Ellwangen und schließt dabei sogar den Ersatzteilaufschlag mit ein. |