31.10.2014 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Teilreparatur bei Schaden unter dem WBW
| Wenn der Geschädigte das unfallbeschädigte Fahrzeug bei kalkulierten Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswerts (WBW) wie auch immer repariert, muss der Versicherer die Reparaturkosten laut Gutachten erstatten, ohne Vorlage einer Rechnung aber nur netto, entschied das AG München (Urteil vom 8.10.2014, Az. 334 C 4703/14; Abruf-Nr. 143048 ; eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München). |
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