30.09.2013 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Versicherer hat drei bis vier Wochen Zeit zur Regulierung
| Nach Auffassung des OLG Düsseldorf hat der unfallgegnerische Haftpflichtversicherer drei bis vier Wochen Zeit, den Schaden zu regulieren. Bleibt er in diesem Zeitraum untätig oder hinhaltend, kann er sich im Hinblick auf entstandene Prozesskosten nicht darauf berufen, er sei mit der Klage überfallen worden, obwohl er keinen Anlass dazu gegeben habe. |
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