29.01.2015 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Vorfinanzierung durch Rechtsanwälte in zweiter Runde
| In der Juli-Ausgabe (Seite 12) hatte „UE“ berichtet, dass der Anwaltsgerichtshof München einer entsprechend agierenden Rechtsanwaltskanzlei gegenüber die Auffassung vertreten hat, die Vorfinanzierung von Unfallschäden durch Rechtsanwälte sei unzulässig. Die Sache ist nun wieder offen; denn die Kanzlei hat es prozessual in die zweite Runde geschafft. |
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