· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Vorschussanforderung für Fahrzeugreparatur?
| Eine Leserin möchte wissen, wann der Versicherer den Schaden ausgleichen und ob er gegebenenfalls einen Vorschuss für die Fahrzeugreparatur leisten muss, wenn er die Kostenübernahme bestätigt hat, und ihrer Werkstatt eine Abtretungserklärung des Kunden vorliegt. |
Frage: Im Haftpflichtschadenfall gibt es ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag, die gegnerische Versicherung hat durch Kostenübernahmebestätigung reagiert. Wann muss der gegnerische Versicherer an uns zahlen (Abtretung liegt vom Kunden unterschrieben vor), erst nach Reparatur und Rechnungserstellung oder schon im Moment der Kostenübernahmebestätigung? Können wir für die Reparatur vom Versicherer einen Vorschuss anfordern?
Unsere Antwort: Durch die Abtretung ändert sich der Inhalt der Schadenersatzforderung nicht, sie geht nur in Ihre Hände über. Also muss man zur Beantwortung Ihrer Frage (wie eigentlich immer im Schadenrecht) so denken, als rechne der Geschädigte selbst mit dem Versicherer ab. Sie rücken an seine Stelle. Rechte, die der Geschädigte hätte, haben jetzt Sie.
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