· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Was muss der Autohändler bei Abtransport des heftig verunfallten Elektrofahrzeugs beachten?
| Allmählich wird allen Beteiligten bewusst, dass ein deutlich unfallbeschädigtes Elektrofahrzeug besonderer Behandlung bedarf. Denn die Gefahr eines „thermal runaway“, also einer Selbstentzündung aufgrund chemischer Reaktionen in der Batterie, ist nicht nur theoretischer Natur. Eine ganze Reihe von Vorschriften sowohl aus dem Arbeitsschutzrecht wie auch aus dem Recht des Gefahrguttransports sind daher sehr relevant. In diesem Zusammenhang erreicht uns eine Frage eines Autohändlers. |
Frage: Wenn die Restwerthändler stark verunfallte Elektrofahrzeuge abholen, sehen wir auf uns zukommende Risiken, wenn Verladung und Transport amateurhaft ablaufen. Worauf müssen wir achten?
Antwort: Der Transport von der Unfallstelle zum Ort seiner vorübergehenden Aufbewahrung unterliegt (neben straffen Arbeitnehmerschutzregeln) nur eingeschränkten Gefahrgutregeln. Doch jeder Weitertransport (der „zweite Transport“) setzt das volle Pflichtenprogramm aus dem Gefahrgut-Recht in Lauf.
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