· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Wenn der Restwert höher ist als der WBW
| Manche Fälle sind aus dem Kuriositätenkabinett, und ein solcher Fall ist Grundlage einer an UE herangetragenen Leserfrage: Die wundersame Werterhöhung durch das Unfallgeschehen. |
Frage: Unser Kunde hatte einen unverschuldeten Unfall mit seinem alten und nicht mehr werthaltigen Fahrzeug. Nach dem Unfall stellt er es an der Unfallstelle ordnungsgemäß ab, während des Wartens auf die Polizei streift ein vom Unfallgeschehen abgelenkter Verkehrsteilnehmer das abgestellte Fahrzeug. Der Schadengutachter ermittelte einen Wiederbeschaffungswert (WBW) vor dem ersten Schaden in Höhe von 1.500 Euro, was angesichts der Offerten in den Gebrauchtwagenbörsen durchaus realistisch ist. Den Restwert ermittelte er mit 500 Euro bei mehr als 2.500 Euro Reparaturkosten. Für den zweiten Schaden ging der Schadengutachter davon aus, dass der Restwert danach nur noch 400 Euro betrug. Das Fahrzeug war immer noch benutzbar.
Der zweite Versicherer reklamiert den Restwert als falsch und legt ein Angebot über, Achtung: 1.900 Euro vor. Der Restwert soll also 400 Euro höher sein, als der Wert eines solchen Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand. Und tatsächlich: Der Kunde hat das Fahrzeug dann für 1.900 Euro an den entsprechenden Bieter verkauft. Beide Versicherer verweigern nun jegliche Zahlung. Weil der Wert des Fahrzeugs vor den Unfallereignissen niedriger war, als danach, sei dem Geschädigten kein Schaden entstanden.
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