· Fachbeitrag · Schadenabwicklung/Reparaturkosten
Sonderfelge ist nicht mehr lieferbar - vier neue?
| Autofelgen sind Modeartikel, und Modeartikel sind oft nur über einen begrenzten Zeitraum lieferbar. Das bringt in der Schadenabwicklung immer wieder Probleme mit sich, wie die aktuelle Leserfrage zeigt. |
Frage: Bei einem Haftpflichtschaden wurde eine Felge am Kundenfahrzeug, das einer Tuninglinie des Herstellers entstammt, irreparabel beschädigt. Nun stellt sich heraus, dass die Felge nicht mehr lieferbar ist. Um am Ende vier gleiche Felgen zu haben, wird der Kunde nun also vier neue Felgen nehmen müssen. Ist der gegnerische Haftpflichtversicherer in der Pflicht, die Kosten für alle vier zu erstatten?
Antwort: Wenn die Felge definitiv nicht mehr lieferbar ist, ja. Es reicht aber nicht, beim Hersteller anzufragen. Wenn es andere seriöse Quellen gibt, z. B. das Gebrauchtteilcenter, das ein Hersteller ja betreibt, oder als seriös bekannte Verwerter, müssen auch die in die Recherche einbezogen werden. Auf Privatangebote aus Internetplattformen oder auf windige Auslandsangebote muss man sich jedoch eher nicht einlassen, weil immer die Gefahr besteht, dass Diebesgut oder gar Fälschungen offeriert werden.
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