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  • · Fachbeitrag · Schadenminderungspflicht/Ausfallschaden

    Verzögerung bei Regulierung: Mit der Reparatur beginnen oder Regulierungszusage abwarten?

    | Zeitverzögerungen bei der Reparatur von Unfallschaden sind an der Tagesordnung. Auslöser dafür gibt es viele: Der eine hat Angst vor Schulden, der andere Angst ums Geld oder ist überlastet. Es dauert und dauert. Trotzdem mit der Reparatur beginnen oder lieber auf ein positives Zeichen des Versicherers warten? UE erläutert die Spielregeln und das richtige Vorgehen in der Praxis. |

    Unterschiedlichste Interessenlagen

    Die Interessenlagen können ganz unterschiedlich sein. Manche Werkstatt meint, wenn der Schraubenschlüssel erst mal angesetzt ist, gehe der Kunde nicht mehr verloren. Das mit dem Geld werde dann schon irgendwie werden. Aber der Kunde sorgt sich, am Ende auf der Rechnung sitzen zu bleiben, was ihm Schulden bei der Werkstatt und einige Probleme einbrächte. Er möchte erst die Haftungszusage des Versicherers abwarten.

     

    Manchmal weiß die Werkstatt, dass im Zweifel beim Kunden „nichts zu holen“ ist. Und der Kunde weiß das auch, dann wollen beide abwarten. Und manchmal ist der Kunde in einer Sorglos-Stimmung, Motto: Ich bin nicht für den Unfallhergang verantwortlich, ich muss ja sowieso nichts bezahlen. Fangt endlich an, ich will mein Auto zurück. Aber der Werkstatt ist das zu riskant, weil sie weiß, dass der Kunde im Zweifel nicht selbst bezahlen kann.