19.07.2022 · Nachricht · Schadenregulierung
Nicht korrekt zugelassener Mietwagen – Streit um Abschlag
| Vermietet das Autohaus dem Geschädigten ein Mietfahrzeug, das nicht den „Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“-Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I trägt, argumentieren Versicherer gern, es handele sich folglich nicht um eine gewerbliche Vermietung. Also müsse ein deutlicher Abschlag vom zu erstattenden Mietpreis gemacht werden, weil das einer Anmietung von privat unter Freunden gleichkomme. Dem widerspricht das AG Nordenham. |
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