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Versicherer fordert Regress: So wehren Sie sich erfolgreich!
| Die Warmlaufphase scheint vorbei. Die Versicherer lassen sich nicht nur die vermeintlichen Überzahlungsansprüche vom Geschädigten abtreten, sondern fangen an, diese gerichtlich gegen Kfz-Werkstätten und Kfz-Sachverständige durchzusetzen. In der UE-Sonderausgabe „Versicherer fordert Regress: So wehren Sie sich als Kfz-Werkstatt oder Kfz-SV erfolgreich!“ lesen Sie, warum Sie nichts zu befürchten haben, wenn Sie „sauber“ gearbeitet haben. |
Wichtig | Sie erfahren aber auch, wie Ihnen taktische Fehler die Suppe ein wenig versalzen können. Z. B., wenn Sie den eigenen Vermögenschaden-Haftpflichtversicherer nicht rechtzeitig informieren oder vorgerichtlich ungeschickt argumentieren.
Weiterführender Hinweis
- Sonderausgabe „Versicherer fordert Regress: So wehren Sie sich als Kfz-Werkstatt oder Kfz-SV erfolgreich!“ → Abruf-Nr. 45469196
Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 7 | ID 45464878