· Fachbeitrag · Standgeld
Reparatur hat sich verzögert: Was gilt in punkto Standgeld?
| Das Standgeld für das Verwahren eines verunfallten Pkw ist eine ebenso beliebte wie legitime Ertragschance im Rahmen der Unfallschadenthematik. Beliebt, weil keine zeitraubende Arbeit dahintersteckt; legitim, weil es sich um eine gewerbliche Verwahrung mit Verwahrerhaftung handelt. In diesem Zusammenhang hat UE die Frage eines Lesers erreicht. Sie ist es wert, das Thema „Standgeld“ noch einmal grundsätzlicher zu erörtern. |
Frage: Der nach dem Unfall nicht mehr fahrfähige Pkw des Geschädigten wird zur Werkstatt geschleppt und begutachtet. Er wird in der Halle aufbewahrt, weil er nicht mehr witterungsdicht ist. Das Ergebnis des Schadengutachtens lässt eine Reparatur zu. Der Werkstatt wird der Auftrag zur Reparatur vom Geschädigten erteilt. Allerdings sind einige wesentliche Ersatzteile nicht lieferbar, sodass das Fahrzeug mehr als drei Wochen einfach nur herumsteht. Können wir für diese Zeit Standgeld berechnen?
Antwort: Nein, das geht nicht. Für diese Zeit können Sie kein Standgeld berechnen. Ein Blick auf die Rechtsprechung und auf die rechtlichen Grundlagen für die Verwahrung liefert die Antwort.
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