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  • 19.06.2024 · Nachricht · Standkosten

    Der vom Versicherer benannte Aufkäufer holt das Fahrzeug erst nach Wochen ab – Standkosten sind zu erstatten

    | Hat der Geschädigte das Unfallfahrzeug an den vom gegnerischen Haftpflichtversicherer benannten Aufkäufer veräußert und kommt der erst Wochen später zum Abholen zum Abschleppunternehmer, bei dem es steht, muss er die Standkosten erstatten, so das AG Böblingen. |