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Höhere Standkosten für verunfalltes Elektrofahrzeug ‒ was tun?
| Für ein unfallbeschädigtes Elektrofahrzeug sind die Standkosten deutlich höher als bei einem normalen Fahrzeug, weil ein höherer Aufwand für das Abstellen betrieben werden muss. Doch wie vermeidet man Schwierigkeiten bei der Erstattung durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer? UE klärt auf. |
Hintergrund | Sowohl die technische Vernunft als auch mancher Hersteller schreiben für das Abstellen von deutlich unfallbeschädigten Elektrofahrzeugen „Quarantäneplätze“ vor. Denn es besteht die Gefahr eines Brandes, durchaus auch erst nach Tagen. Es wird die regelmäßige Überwachung des Fahrzeugs mit Temperaturmessung verlangt, außerdem ein brandsicherer Untergrund mit Entwässerungsanschluss zum Auffangen austretender Betriebsstoffe bzw. zur Rückhaltung kontaminierten Lösch- und Regenwassers. In jede Richtung soll ein Abstand von fünf Metern zu anderen brennbaren Gegenständen und damit auch zu anderen abgestellten Fahrzeugen eingehalten werden. Bei einem bspw. fünf Meter langen Fahrzeug sind das also fünfzehn Meter in der Länge und mindestens zwölf Meter in der Breite. Andere Quellen sprechen von einem Umkreis von zehn Metern rund um das abgestellte Fahrzeug. Selbst bei den fünf Metern könnte man auf dieser Fläche etwa sechs bis zehn andere Fahrzeuge abstellen.
Folgerichtig sind auch deutlich höhere Standkosten nachvollziehbar, wenn ein solches Fahrzeug bis zur Fertigstellung des Schadengutachtens und ggf. der Verwertung oder dem Beginn der Reparatur verwahrt wird. Eine Üblichkeit in der Höhe hat sich aber noch nicht herausgebildet. Damit es keine Schwierigkeiten auch im Hinblick auf die Erstattung der Standkosten durch einen unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer gibt, ist es also sinnvoll, die Höhe des täglichen Standgelds vertraglich mit dem Kunden zu vereinbaren.
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