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  • · Nachricht · Standkosten

    Standkosten für Hybrid- oder Elektrofahrzeug

    | Ein erheblich unfallbeschädigtes Hybrid- oder Elektrofahrzeug muss wegen der Brandgefahr auf einem Quarantäneplatz verwahrt werden, der in jede Richtung fünf Meter Abstand zu brennbaren Gegenständen hält, also für ein einzelnes Fahrzeug etwa 15 mal 12,50 Meter und damit knapp 200 qm groß sein muss. Erstmals finden sich in der Preis- und Strukturbefragung (PuS) des Verbandes Bergen und Abschleppen ( vba-ev.de ) dafür übliche Standkostenbeträge mit durchschnittlich 80 Euro bei einer Bandbreite von 25 bis 150 Euro pro Tag. |

     

    Muss das Fahrzeug wegen einer beschädigten Batterie (siehe Beitrag auf Seite 7 dieser Ausgabe) in einem geeigneten Behälter verwahrt werden, weist die PuS dafür einen Durchschnittsbetrag pro Tag in Höhe von 248,50 Euro aus, die Bandbreite liegt zwischen 65 und 350 Euro.

     

    PRAXISTIPP | Auch für Standkosten hinsichtlich Verbrenner-Fahrzeugen sowohl im Freien als auch in der Halle lassen sich der PuS Durchschnittsbeträge und Bandbreiten entnehmen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Vom Durchschnitt und von der Üblichkeit bei § 632 Abs. 2 BGB “, UE 6/2022, Seite 2 → Abruf-Nr. 48316799
    • Beitrag „E-Fahrzeug-Batterie: Temperaturbeobachtung nach Unfall und der Umgang mit den Kosten“, UE 12/2022, Seite 7 → Abruf-Nr. 48743752
    • Textbaustein 559: Zeitverzögerung wegen Batterieüberprüfung nach Unfall mit Elektrofahrzeug bzw. Hochvoltfahrzeug, auch Hybrid (H) → Abruf-Nr. 48754456
    Quelle: Ausgabe 12 / 2022 | Seite 5 | ID 48710986