· Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze
Drei-Jahres-Grenze bei einem Fahrzeug mit Tageszulassung
| Ist das unfallgeschädigte Fahrzeug gerechnet ab dem Datum der Tageszulassung bereits mehr als drei Jahre alt, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer auf Stundenverrechnungssätze von Werkstätten außerhalb der Marke verweisen, entschied das OLG Bremen. |
HINTERGRUND | Bei der fiktiven Abrechnung kann der Versicherer - so der BGH - auf die Stundenverrechnungssätze einer anderen Werkstatt verweisen, wenn diese technisch gleichwertig ist. Unzumutbar für den Geschädigten ist das aber, wenn
- es sich bei den benannten Verrechnungssätzen um „Versicherungsspezialpreise“ handelt oder
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