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  • · Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze

    Markenstundensatz für freie Werkstätten?

    | Ist die Rechtsprechung des BGH, dass bei jungen Fahrzeugen Stundenverrechnungssätze der Marke der Maßstab fiktiver Abrechnung sind, so zu verstehen, dass auch eine freie Werkstatt bei der Reparatur solcher Fahrzeuge die höheren Preise ansetzen kann? Ein Sachverständiger fragt, weil ein örtlicher Anwalt das so behauptet. |

     

    Frage: In unserer Gegend verunsichert ein Rechtsanwalt die Werkstätten mit der These: Gleichgültig, wie die Preise in der jeweiligen Werkstatt „sonst“ seien, könnte sie bei der Reparatur von Fahrzeugen, die jünger als drei Jahre sind oder bisher immer in der Markenwerkstatt gepflegt wurden, die Preise der Werkstatt der Marke am Ort berechnen. Der Sachverständige solle im Gutachten entsprechend kalkulieren. In der Rechnung solle dann nur stehen „Reparatur wie Gutachten“. Ich bin Sachverständiger und werde von Werkstätten aufgefordert, auch dann mit den Markenpreisen zu kalkulieren, wenn klar ist, dass woanders repariert wird. Das erscheint mir zweifelhaft. Was ist davon zu halten?

     

    Unsere Antwort: Ihre Vorsicht ist berechtigt. Um eine umfassende Antwort zu geben, sind zwei verschiedene Aspekte zu beleuchten.