24.03.2025 · Nachricht · Subjektbezogener Schadenbegriff
Was man beim Versicherer-Argument „Die Verbringungskosten sind laienerkennbar überhöht“ gegenhalten kann
| Immer wieder kommt von den Versicherern die These, diese und jene Position seien laienerkennbar überhöht. Das Ziel ist klar: Liegt eine laienerkennbare Überhöhung vor, wird der subjektbezogene Schadenbegriff nicht angewendet. In dem Zusammenhang erreicht UE die Frage eines Rechtsanwalts: Der zweitgrößte Kfz-Versicherer schreibt, die Verbringungskosten in Höhe von knapp unter 300 Euro seien laienerkennbar überhöht. Daher werde er die Rechtsfigur des Werkstattrisikos nicht darauf anwenden. Woher soll denn der Geschädigte wissen, was eine Verbringung kosten darf? |
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