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  • · Fachbeitrag · Teilkasko

    Das Glasschadenthema eskaliert - Versicherer entdecken immer mehr neue Tummelplätze

    | Eine Häufung von Leserfragen zeigt: Das Glasschadenthema wird weit mehr als bisher zum Tummelplatz aggressivster Kürzungspolitik einiger Versicherer. Aktuelle Streitthemen sind der Ansatz zu niedriger Ersatzteilpreise und der Ansatz der Stundenverrechnungssätze „Mechanik“ für den Scheibenaustausch durch die Versicherer. Erfahren Sie, wann sich Ihre Kunden oder Sie als Werkstatt (aus abgetretenem Recht) erfolgreich wehren können. Erfahren Sie aber auch, wo der Versicherer - Stichwort Sachverständigenverfahren - „am längeren Hebel“ sitzt. |

    Der Ersatzteilpreis

    Aktuell reduziert ein Versicherer in seiner Erstattungsabrechnung den Ersatzteilpreis für die Scheibe auf Phantasiebeträge für Billigscheiben zweifelhafter Qualität. Seine These: Mehr könne „die Werkstatt“ nicht beanspruchen, wenn nicht nachgewiesen sei, dass eine Originalscheibe verwendet wurde. Die Rechnung enthalte dazu keine Angaben. Dann folgt die (nie zu befolgende!) Aufforderung, die Einkaufsrechnung vorzulegen.

     

    Maßgeblich ist die konkrete Formulierung der Glasschadenklausel

    Was ist davon zu halten? Wie immer kommt es zunächst auf die konkrete Formulierung der Glasschadenklausel in dem Kaskovertrag an. Da gibt es inzwischen eine große Bandbreite.