· Fachbeitrag · Teilkasko
Nach Navi-Diebstahl nur Preis für Austauschteil?
| Ein preiswertes Austauschgerät für ein gestohlenes Navigationssystem zu kaufen, ist schlicht unmöglich, weil das Altgerät nicht mehr da ist. Soll in diesem Fall der Austauschteilpreis tatsächlich die Obergrenze der Schadenerstattung sein? Das möchte ein Leser wissen. |
Frage: Unserem Kunden wurde aus dem dafür aufgebrochenen Fahrzeug das Navigationssystem gestohlen. Bei dem Fahrzeughersteller werden Ersatzgeräte als Austauschgeräte angeboten. Um ein solches und vor allem den Preis dafür zu erzielen, muss das defekte Gerät an der Hersteller zurückgegeben werden. Ohne die Hergabe eines Altgerätes liefert der Hersteller zu einem weit höheren Preis.Unser Kunde kann kein Altgerät an den Hersteller zurückgeben, weil die Kaufnotwendigkeit ja aus dem Diebstahl resultiert. Dennoch beharrt der Teilkaskoversicherer darauf, nur den Austauschpreis erstatten zu müssen. Kann das richtig sein?
Unsere Antwort: Um die Frage beantworten zu können, muss man die konkrete Klausel aus dem Kaskovertrag des Kunden einsehen:
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