· Fachbeitrag · Teilkasko
„Verglasung“ kann auch aus Kunststoff sein
| Der Begriff „Verglasung“ in der Teilkaskoversicherung umfasst nach Ansicht des AG München auch Scheiben aus Kunststoff. |
Dennoch ging ein Cabriofahrer, an dessen Cabrioverdeck die Heckscheibe kaputt gegangen war, im konkreten Fall leer. Denn die Heckscheibe war nach 15 Jahren Nutzung genau dort gebrochen, wo sie beim Falten des Verdecks planmäßig knickt. Das sei bloßer Verschleiß und kein Glasbruch im Versicherungssinn, urteilte das AG München (Urteil vom 21.5.2014, Az. 271 C 4878/14; Abruf-Nr. 143572).
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