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  • 11.12.2024 · Nachricht · Totalschaden

    AG Wilhelmshaven: Inanspruchnahme eines Zulassungsdienstes geht in Ordnung – im speziellen Fall sogar zweimal

    | Gegen die zweimalige Inanspruchnahme eines Zulassungsdienstes ist schadenrechtlich nichts einzuwenden. Dass das verunfallte Fahrzeug vor der Neuzulassung des Ersatzfahrzeugs in einem gesonderten Vorgang abgemeldet wurde, war für den liquiditätsbeschaffenden Verkauf notwendig. Die Inanspruchnahme des Zulassungsdienstes für die Zulassung des Ersatzfahrzeugs war sogar schadenmindernd, denn Profis bekommen gerichtsbekannt weitaus schneller einen Termin als Bürger, entschied das AG Wilhelmshaven. |