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  • 29.01.2021 · Nachricht · Totalschaden

    Erhöhte Zinsen als Schadenposition beim Totalschaden

    | Ein Schaden, der auf einem Zinsmehraufwand beruht, ist erstattungsfähig. Das hat das AG Solingen entschieden. Im konkreten Fall wies das beschädigte Fahrzeug einen Totalschaden auf. Es war mit 0,0 Prozent Zinsen finanziert, der Geschädigte musste für die Finanzierung des ersatzweise gekauften Gebrauchtfahrzeugs nun 2,9 Prozent Zinsen aufwenden. Bezogen auf den Wiederbeschaffungsaufwand entstand ein Zinsmehraufwand. |