04.08.2017 · Nachricht · Totalschaden
Garantieverlängerung beeinflusst Wiederbeschaffungswert
| War das beim Haftpflichtschaden totalbeschädigte Fahrzeug mit einer kostenpflichtigen Garantieverlängerung versehen, muss dieser Umstand nach Ansicht des AG Bühl bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) berücksichtigt werden. |
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