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  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Kein Ersatz der Ummeldekosten bei Weiternutzung

    | Wird ein unfallbeschädigtes Fahrzeug trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens weiter genutzt, können die Ummeldekosten nicht fiktiv geltend gemacht werden, entschied das LG Itzehoe. |

     

    BEACHTEN SIE | Bei Fahrzeugen mit einem sehr niedrigen Wiederbeschaffungswert ist der wirtschaftliche Totalschaden schnell erreicht. Möglichweise wird das Fahrzeug weiter genutzt, ohne dass überhaupt irgendetwas Nennenswertes repariert werden muss. In einer solchen Situation können laut LG Itzehoe die Ummeldekosten nicht fiktiv geltend gemacht werden. Diese Position muss vom eintrittspflichtigen Versicherer nur erstattet werden, wenn wenigstens die Abmeldung nachgewiesen ist (Urteil vom 11.02.2011, Az: 9 S 107/10; Abruf-Nr. 112200).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 3 | ID 27924520