09.03.2015 · Fachbeitrag · Totalschaden
Restwertabzug, wenn der Geschädigte das Fahrzeug behält
| Wenn der Geschädigte das Fahrzeug nach dem Unfall trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens mit Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungswerts ganz oder teilweise repariert und weiter nutzt, darf der Haftpflichtversicherer des Schädigers nur den Restwert aus dem Schadengutachten abziehen, entschied das LG Duisburg. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig