· Fachbeitrag · Totalschaden
Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden
| Der beim Totalschaden im Tank verbliebene Treibstoff ist auch für das AG Meschede eine beim Haftpflichtschaden ersatzfähige Schadenposition. |
Das Gericht hatte die Menge des Treibstoffs auf der Grundlage einer Tankstellenrechnung vom Vortag geschätzt (AG Meschede, Urteil vom 10.11.2015, Az. 6 C 129/15, Abruf-Nr. 145970, eingesandt von Rechtsanwalt Bernhard Kraas, Arnsberg).
PRAXISHINWEISE |
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Weiterführende Hinweise
- Beiträge „Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden“, UE 12/2015, Seite 3; UE 11/2015, Seite 3
- Textbaustein 273: Benzin im Tank bei Totalschaden (H)
Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 1 | ID 43770120