13.10.2016 · Fachbeitrag · Totalschaden
Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden
| Der Treibstoffinhalt ist beim Totalschaden zu ersetzen. Dem Geschädigten ist nicht zuzumuten, den Treibstoff abzuzapfen und zu verkaufen. Ein Foto von der Tankuhranzeige im Schadengutachten genügt als Nachweis für die Menge (AG Minden, Urteil vom 23.09.2016, Az. 19 C 30/16, Abruf-Nr. 189093 , eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rudolph, Minden). |
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