· Fachbeitrag · Totalschaden
Umrüstkosten für Taxi bei Nichtbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs
| Wenn der vom Sachverständigen ermittelte WBW für ein speziell ausgerüstetes Fahrzeug (hier: Taxi) sich nicht auf ein derart ausgerüstetes Objekt bezieht, weil es am Markt nicht angeboten wird, sind die Umrüstkosten für das Standardfahrzeug dem WBW zuzuschlagen. Sie sind dann ein Teil des WBW und sogar zu erstatten, wenn tatsächlich kein Ersatzfahrzeug beschafft wird, entschied das LG Düsseldorf (Urteil vom 23.12.2010, Az: 21 S 30/10 ; Abruf-Nr. 112478 ). |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 4 | ID 28284780