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  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Vom Gutachter in der Kalkulation vergessenes Ersatzteil sprengt die 130-Prozent-Grenze

    | Weil sie die 130-Prozent-Grenze nicht sprengen wollte, hat eine Werkstatt im Rahmen eines Haftpflichtschadens keine neue Lenkung in ein verunfalltes Fahrzeug eingebaut. Das Besondere an diesem Fall: Der Kfz-Sachverständige hatte zwar den vom Hersteller vorgeschriebenen Ein- und Ausbau der Lenkung, nicht aber die Lenkung selbst in seinem Gutachten kalkuliert. Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, wie in einem solchen Fall der „Karren aus dem Dreck gezogen“ werden kann. |

     

    Frage: Wir haben im Rahmen eines Haftpflichtschadens ein Kundenauto repariert. Zuvor hatte ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt. Das Gutachten prognostizierte Reparaturkosten unterhalb der 130-Prozent-Grenze. Erst während der Instandsetzung fiel uns auf: Im Gutachtentext stand, dass nach Herstellervorgaben aus Sicherheitsgründen die Lenkung ausgetauscht werden müsse. In der Kalkulation gab es auch die Position „Lenkung ein und ausbauen“. Aber das Ersatzteil „Lenkung“ fehlte, entsprechend war es auch in der prognostizierten Gesamtreparatursumme nicht enthalten. Damit die tatsächlichen Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze nicht sprengen, haben wir die Lenkung nicht erneuert. Bei einer Nachbesichtigung hat der Gutachter des Versicherers das festgestellt. Abgerechnet wurde folglich auf Totalschadenbasis. Welche Möglichkeiten haben wir in dieser Angelegenheit, unsere Reparatur bezahlt zu bekommen? Der Anwalt des Kunden wirft uns einen Beratungsfehler vor. Wir hätten erkennen müssen, dass die Reparatur gar nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Er rechnet im Namen seines Kunden gegen unseren Restwerklohn mit einem Schadenersatzanspruch seines Kunden wegen eines Beratungsfehlers auf.

     

    Unsere Antwort: Oh je, der Karren steckt tief im Dreck. Es ist ja nicht so, dass der Versicherer aus dem Nichts heraus meint, die Lenkung müsse erneuert werden. Es war der Sachverständige des Geschädigten, der das klipp und klar in sein Gutachten geschrieben hat. Aber dann hat er zwar die Arbeitsposition „Lenkung aus/einbauen“ in die Kalkulation eingestellt, aber nicht das Ersatzteil. Mit dem Ersatzteil wäre das Auto von Anfang an „tot“ gewesen.