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  • · Nachricht · Transportkosten

    AG Greifswald segnet Unfallschadenreparatur am Urlaubsort und Rücktransport des reparierten Fahrzeugs nach Hause ab

    | Ein Unfall am Urlaubsort weit vom Wohnort entfernt, Reparatur am Urlaubsort, doch das Fahrzeug wird nicht vor dem Urlaubsende fertig. Heimreise mit dem Mietwagen. Wie kommt das reparierte Fahrzeug später an den Wohnort, wie kommt der Mietwagen zurück? Indem der Geschädigte die Reise noch einmal unternimmt, sagt der Versicherer. Das für die Insel Usedom zuständige AG Greifswald ist da anderer Auffassung. |

     

    Ohne den Unfall hätte der Geschädigte die Rückreisestrecke von 535 km nach Thüringen nur einmal fahren müssen. Mit der Mietwagenrückführung und der Rücktour mit dem reparierten Fahrzeug solle er die Strecke nach Auffassung des Versicherers drei Mal fahren müssen. Eine Übernachtung wäre hinzugekommen. Das ist nach Auffassung des AG Greifswald unzumutbar. Also hat der Geschädigte nichts falsch gemacht, als er einen Rücktransport des reparierten Fahrzeugs und die Rückführung des Mietwagens für einen Betrag von 1.187,03 Euro in Auftrag gab. Der Versicherer muss diese Kosten erstatten (AG Greifswald, Urteil vom 26.10.2023, Az. 43 C 27/23, Abruf-Nr. 238382, eingesandt von Rechtsanwalt Sebastian Hornburg, Wolgast).

     

    PRAXISTIPPS |

    • Wie das AG Greifswald haben bereits folgende Gerichte entschieden:
      • AG München, Urteil vom 30.07.2021, Az. 331 C 13769/20, Abruf-Nr. 224024.
    • Ebenso gut hätte der Geschädigte das Fahrzeug zur Heimatwerkstatt schleppen lassen können. Die Abschleppkosten abgesegnet haben:
      • AG München, Urteil vom 06.10.2014, Az. 322 C 27990/13, Abruf-Nr. 143049
      • AG Siegburg, Urteil vom 14.04.2016, Az. 124 C 7/16, Abruf-Nr. 185866