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Transportkosten für Zustellung des reparierten Fahrzeugs
| Hat der Geschädigte den Unfall fernab der Heimat und lässt er am Unfallort reparieren, kann er sich das reparierte Fahrzeug nach erfolgter Instandsetzung auf Kosten des Schädigers nach Hause bringen lassen. Wenn dabei im Gegenzug gleich der am Unfallort genommene Mietwagen wieder mitgenommen wird, ist das insgesamt eine wirtschaftlich sinnvolle Erledigung. So hat das AG München entschieden. |
Der Transport ging vom Siegerland in die Schweiz, die Kosten waren mit knapp unter 700 Euro maßvoll angesetzt. Eine Rechnung, die beim Gericht keinen Abwehrreflex auslöst, ist in solchen Fällen sicher hilfreich, damit das Ergebnis wie hier lautet: Dem Geschädigten war es unter diesen Umständen nicht zuzumuten, unter Aufbietung seiner Freizeit selbst die Abholfahrt zu unternehmen (AG München, Urteil vom 30.07.2021, Az. 331 C 13769/20, Abruf-Nr. 224024, eingesandt von Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen, Hamburg).
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