· Nachricht · Verbringungskosten
Dauerbrenner Verbringungskosten: Neue Urteile
| Nach den Abteilungen 12 und 15 stellt jetzt auch die Abteilung 14 am AG Coburg bei den Verbringungskosten nach durchgeführter Reparatur bei konkreter Abrechnung auf die Reparaturrechnung ab. Erst recht, wenn der Schadengutachter Verbringungskosten in dieser Höhe prognostiziert hat, hat der Geschädigte nichts falsch gemacht. |
Wichtig | Das Gericht entlarvt auch, dass der Versicherer unabhängig vom Einzelfall stets 80 Euro für angemessen hält, ohne auch nur den Ansatz einer Begründung dafür zu liefern (AG Coburg, Urteil vom 28.03.2017, Az. 14 C 101/17, Abruf-Nr. 193014, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, Meckenheim).
Weitere Gerichte, die bei den Verbringungskosten auf die Rechnung und das Schadengutachten abstellen, sind:
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