31.07.2017 · Nachricht · Verbringungskosten
Entscheidend ist, ob die Verbringung berechnet wurde
| Für den Schadenersatzprozess kommt es nicht darauf an, ob das Fahrzeug tatsächlich zum Lackierer verbracht wurde. Es kommt nur darauf an, ob die Verbringung dem Geschädigten berechnet wurde, entschied das AG Coburg (Urteil vom 07.07.2017, Az. 11 C 607/17, Abruf-Nr. 195152 195152 , eingesandt von Rechtsanwalt Ralph Burkard, Meckenheim). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig