· Nachricht · Verbringungskosten
Verbringungskosten: Die Urteils-Lawine rollt
| Schlag auf Schlag erreichen die UE-Redaktion Urteile zu den Verbringungskosten. Sie folgen samt und sonders einer Linie: Wenn die Werkstatt Verbringungskosten in der Höhe berechnet, die für den Geschädigten als Laien nicht erkennbar überhöht sind, muss der Schädiger die in dieser Höhe erstatten. In den meisten Urteilen heißt es dann noch: Wenn die Verbringungskosten so auch im Schadengutachten prognostiziert waren, sind sie für einen Laien nicht erkennbar überhöht. |
- AG Bochum, Urteil vom 08.03.2017, Az. 47 C 384/16, Abruf-Nr. 192571, eingesandt von Rechtsanwalt Harald Stöcker, Herne
- AG Coburg, Urteil vom 16.02.2017, 12 C 1917/16, Abruf-Nr. 192709, eingesandt von Rechtsanwalt Marcus Hurtner, Augsburg
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