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  • 20.12.2018 · Nachricht · Verbringungskosten

    Werkstatt muss keine Fremdrechnungen vorlegen

    | Trägt der Versicherer ohne konkrete Fakten ins Blaue hinein vor, dass der Lackierer, und nicht die Werkstatt den Transport kostenlos ausgeführt habe, ist die Werkstatt nicht verpflichtet, dem Geschädigten Belege über den Transport auszuhändigen (AG Hannover, Urteil vom 27.11.2018, Az. 464 C 8813/18, Abruf-Nr. 205951 , eingesandt von Rechtsanwalt Jan Cziborra, JURCAR Kanzlei für Verkehrsrecht, Hannover). |