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  • · Fachbeitrag · Vollkasko/Reparaturkosten

    „Werkstattrisiko“ gilt auch in Kaskofällen

    | Auch in der Kaskoversicherung sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ anzuwenden, entschied das AG Hagen. Denn der Versicherungsnehmer hat auf die Vorgänge in der Werkstatt keinen Einfluss, wenn er sein Fahrzeug dort zur Reparatur abgegeben hat. Ob die Werkstatt alles richtig macht, kann er während der Arbeiten nicht kontrollieren. |

     

    Schlauch reißt bei Reparatur der Folgen eines Marderbisses ab

    Im Fall des AG Hagen ging es um die Folgen eines Marderbisses. Dass der Kaskoversicherer gemäß vereinbarten Bedingungen dafür aufkommen musste, war unumstritten. Betroffen war der Unterdruckschlauch, der beim Reparaturversuch vom Zylinderkopfdeckel abriss.

     

    Die Verbindung zwischen Schlauch und Kopfdeckel ist eine feste, sodass Schlauch und Kopfdeckel als Einheit erneuert werden mussten. Der Versicherer war der Meinung, das habe nicht passieren dürfen. Die Werkstatt solle dafür Ihre Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.