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  • 03.06.2024 · Nachricht · Vorschaden

    Unreparierter kosmetischer Vorschaden am selben Bauteil: AG Kiel reicht geschätzter Abzugsbetrag von 260 Euro

    | Es genügt, dass der Schadengutachter bei einem vorbeschädigten Bauteil, dessen nicht reparierter Vorschaden durch Lackieren ohne vorherige Blechbearbeitung hätte beseitigt werden können, einen pauschalen Abzug von den nach dem nunmehr notwendigen Austausch des Bauteils entstehenden Lackierungskosten vornimmt, entschied das AG Kiel. |