· Fachbeitrag · Wertminderung
Dauerstreit um den merkantilen Minderwert mit treffenden Argumenten entschärfen
| Ein typischer Fall des aktuellen Regulierungsgeschehens vor dem AG Gifhorn lenkt den Blick auf die Schadenposition der Wertminderung. In der Sprache des BGH ist das der „merkantile Minderwert“, also der Minderwert des unfallreparierten Fahrzeugs im Handel. Und darüber tobt der Streit. Lesen Sie, wie Sie diesen mit treffenden Argumenten entschärfen. |
Technischer Minderwert spielt heute keine Rolle mehr
Vom merkantilen Minderwert abzugrenzen, ist der technische Minderwert. Der spielt heute aber praktisch keine Rolle mehr. Früher gab es Fälle, bei denen die Reparaturmethoden nicht so ausgefeilt waren und ein unfallrepariertes Fahrzeug im Einzelfall nach der nach damaligen Maßstäben fachgerechten Reparatur technisch schlechter war als zuvor.
Wichtig | Solche Fälle mag es ganz selten auch heute noch geben. Einen praktischen (Urteils-)Fall hatten wir aber noch nie auf dem Tisch.
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